Rechtsschutz und Rechtsberatung für Mitglieder des DBwV
Für die Mitglieder, die im Zusammenhang mit dem Dienst als Soldat oder Beschäftigter der Bundeswehr einen Rechtsstreit führen müssen, bietet der DBwV umfassenden Rechtsschutz an. Die Einzelheiten sind in der Rechtsschutzordnung geregelt.
Der Rechtsschutz gilt für dienstliche Angelegenheiten.
Hierzu zählen insbesondere:
- Disziplinarverfahren
- Strafverfahren, deren Ursprung einen dienstlichen Bezug aufweist
- dienst- und laufbahnrechtliche Angelegenheiten
- versorgungsrechtliche Angelegenheiten (insb. WDB-Anerkennungen)
- besoldungsrechtliche Angelegenheiten
- Beihilfeangelegenheiten
- beteiligungsrechtliche Verfahren aller Art
Wird Rechtsschutz gewährt, umfasst die Kostenübernahme alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, soweit diese durch die jeweils einschlägige Gebührentabelle gedeckt sind, unter Einschluss der Kosten der Gegenseite im Unterliegensfalle, sowie die Kosten von gerichtlich angeordneten Gutachten. Eine Kostenübernahme für Anhörungsverfahren oder vergleichbare Verfahren ist nur in Ausnahmefällen und auf gesonderten Antrag hin möglich. Nicht erfasst sind eigene Kosten des Antragstellers. Honorarvereinbarungen des Mitglieds binden den DBwV nicht.
Besteht eine Rechtsschutz- oder Diensthaftpflichtversicherung, ist diese vorrangig in Anspruch zu nehmen. Über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Rechtsschutz- oder Diensthaftpflichtversicherung ist bei Antragsstellung Auskunft zu erteilen.
Die vorstehenden Regelungen gelten sinngemäß für Zivilbeschäftigte der Bundeswehr (Beamte und Arbeitnehmer).
Über die Gewährung von Rechtsschutz entscheidet der Rechtsausschuss des Deutschen BundeswehrVerbandes, Südstraße 123, 53175 Bonn.
Zusätzlich bieten die Vertragsanwälte des Deutschen BundeswehrVerbandes eine kostenlose Erstberatung in allen im Zusammenhang mit dem Dienst stehenden Angelegenheiten.
Wichtig:
Die Erstberatung ist nur bei Vertragsanwälten des DBwV kostenlos! Beratungen anderer Rechtsanwälte müssen vom Mitglied selbst getragen werden.
Mitglieder des DBwV können unter Angabe ihrer Mitgliedsnummer über unser Kontaktformular auch online Rechtsanfragen stellen.
Der in der Mitgliedschaft enthaltene Rechtsschutz ist grundsätzlich auf dienstliche Angelegenheiten beschränkt. Allerdings tauchen in der Lebenswirklichkeit unserer Mitglieder auch Probleme und Rechtsfragen auf, die über diesen Bereich hinausgehen.
Um den Mitgliedern auch in nicht-dienstlichen Angelegenheiten Hilfestellung leisten zu können, hat die Förderungsgesellschaft des Deutschen BundeswehrVerbandes mbH in Zusammenarbeit mit der D.A.S. eine telefonische Beratungshotline eingerichtet. Unter der Telefonnummer 0228 3823-333 können Mitglieder zu den üblichen Geschäftszeiten in sämtlichen Angelegenheiten nach deutschem Recht eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen.
